GKV



Bei den gesetzlich Versicherten beteiligen sich die Kassen teilweise an den Kosten für osteopathische Behandlung. Diese Bezuschussung ist recht unterschiedlich und reicht von einem "Jahresbudgez" von 50,- Euro bis zu Erstattungen von 80% bei bis zu 6 Behandlungen pro Jahr. Erforderlich ist aber immer eine formlose, ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit einer osteopathischen Behandlung. Wichtig: Es braucht auf dieser Bescheinigung keine Nennung der Anzahl von Behandlungen! Die Empfehlung belastet auch nicht das Budget Ihres Arztes, da es sich nicht um eine Verordnung handelt.

Eine Liste von Kassen und deren Erstattungverhalten finden Sie hier über einen externen link zum Verband der Osteopathen e.V.

Eine Bescheinigung gilt generell für 1 Jahr; nicht "verbrauchte" Behandlungen können nicht in das Folgejahr mitgenommen werden. Geht eine Behandlung über den Jahreswechsel, benötigen Sie für das neues Kalenderjahr auch eine neue Bescheinigung. Dies sind aber nur allgemeine Hinweise - bitte sprechen Sie im Zweifelsfall Ihren Sachbearbeiter bei Ihrer Krankenkasse an! Auch bzgl. des aktuellen Erstattungsverhaltens lohnt ein kurzer Blick auf die Webseite der Kasse oder ein Anruf vor Ort, da sich die Erstattungsmodalitäten jederzeit ändern können und die jederzeitige Aktualität der Liste nicht garantieren werden kann!

Sollten Sie in eine schwierige wirtschaftliche Lage geraten sein, sprechen Sie mich bitte offen und vertrauensvoll an. Niemand muß auf eine notwendige mezinische Behandlung verzichten! Oftmals lassen sich recht einfache Lösungen finden, die für beide Seiten akzeptabel sind.