PKV



Sind Sie privatversichert, beihilfeberechtigt oder haben Sie eine private Zusatzversicherung, bekommen Sie am Ende der kompletten Behandlung, manchmal auch nach einer bestimmten Anzahl von Behandlungen, von mir eine Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker (GebüH), die Sie bei Ihrem Versicherungsträger einreichen können.

Bitte beachten Sie, daß entsprechend Ihrer Versicherungsbedingungen möglicherweise nicht alle Kosten zu 100% übernommen werden. Sie müßten dann ggf. einen Teil der Rechnung selber tragen. Da die Verträge durchaus sehr unterschiedlich sein können, sollten Sie hier im Zweifelsfall bei Ihrer Versicherung nachfragen!